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   OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07   

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https://dejure.org/2007,9670
OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 W 29/2007, 5 W 29/07 (https://dejure.org/2007,9670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Bestätigung einer Forderung als europäischer Vollstreckungstitel; Förmliche Ladung zum Gerichtstermin als Voraussetzung einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel; Heilung von Verfahrensfehlern bei der Beantragung

  • unalex.eu

    Art. 9 EuVTVO

  • Judicialis

    EuVTVO Art. 6 Abs. 1 c; ; EuVTVO Art. 9; ; EuVTVO Art. 13 Abs. 2; ; EuVTVO Art. 14 Abs. 1 e; ; EuVTVO Art. 14 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Bestätigung eines Versäumnisurteils als europäischer Vollstreckungstitel im Sinne von Art. 9 EuVTVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96

    Recht des Sonderrechtsnachfolgers auf Ausfertigung einer notariellen Urkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65; Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
  • KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65; Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
  • LG Rottweil, 04.05.2007 - 2 O 115/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 18.05.2007 gegen den Beschluss des Landgerichts Rottweil vom 04.05.2007 - 2 O 115/06 - wird zurückgewiesen.
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